Rechtsprechung
   BayObLG, 17.02.1984 - BReg. 1 Z 81/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2940
BayObLG, 17.02.1984 - BReg. 1 Z 81/84 (https://dejure.org/1984,2940)
BayObLG, Entscheidung vom 17.02.1984 - BReg. 1 Z 81/84 (https://dejure.org/1984,2940)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Februar 1984 - BReg. 1 Z 81/84 (https://dejure.org/1984,2940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vernachlässigung; Kind; Eltern; Kindeswohl; Gefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1666

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 522
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 23.06.1999 - 9 UF 122/99

    Ausschluss des Rechts eines Elternteils auf Umgang mit seinem nichtehelichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Karlsruhe, 23.09.1998 - 18 UF 192/98

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 11/96

    Gefährdung des Kindeswohls

    Es ist aus Rechtsgründen auch nicht zu beanstanden, daß es eine Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teil der elterlichen Sorge (§ 1625 Abs. 1 , § 1631 Abs. 1 BGB ) zum Zweck der Heimunterbringung des Kindes trotz einer dadurch ermöglichten besseren geistigen Förderung für nicht geboten erachtet hat; denn eine bessere Betreuung und Erziehung bei Dritten reicht nicht aus, um den Eltern das Sorgerecht zu entziehen (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 522, 523; Staudinger/Coester Rn. 68, BGB -RGRK/Adelmann 12. Aufl. Rn. 27, MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. Rn. 38, jeweils zu § 1666).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht